Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Beschäftigtenansprüche nach dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG-Versicherung)
Am 18.08.2006 ist in Deutschland das AGG in Kraft getreten. Als Zusatzbaustein zu Manager-Haftpflichtversicherungen oder auch mit separater Police bieten wir seitdem Versicherungsschutz für den Fall, daß versicherte Personen oder die Versicherungsnehmerin wegen einer Verletzung von Beschäftigtenansprüchen gemäß AGG in Anspruch genommen werden.