Selbstbehaltversicherung für Vorstände deutscher Aktiengesellschaften
(D&O-SB-Versicherung)

Am 05.08.2009 ist das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ (VorstAG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt ausnahmslos für alle Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung.

Die Aktiengesellschaften werden zwingend verpflichtet, in ihren D&O-Verträgen für jedes Vorstandsmitglied eine Selbstbeteiligung von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1½-fachen der festen Jahresvergütung zu vereinbaren. Ein Umgehen dieser Vorschrift ist nicht möglich.

Dies wird in der Praxis bedeuten, daß die Vorstände ein eigenes Risiko in einer Höhe zu tragen haben, welches etwa drei Nettojahresgehältern entsprechen kann. Das Gesetz war für neue D&O-Verträge sofort anzuwenden. Für bestehende Verträge ist eine Übergangsfrist bis zum 01.07.2010 eingeräumt.

Das neue Gesetz läßt zu, diese Zwangsselbstbeteiligung auf eigene Rechnung zu versichern.

Wir boten bereits ab dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften die individuelle Versicherung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalts in der D&O-Versicherung in einem separaten Vertrag an.

Unsere Individualpolice zur Versicherung der Selbstbeteiligung enthält eine Folgepflicht hinsichtlich der Schadenzahlung durch den Versicherer der D&O-Police. Das bedeutet höchste Sicherheit für Ihre Kunden, denn eine Schadenzahlung durch die D&O-Versicherung löst automatisch und ohne weitere Prüfung auch die Zahlungspflicht der Selbstbehaltversicherung aus.