Restrukturierungsgesetz - Haftungsverschärfung für Vorstände und Aufsichtsräte
Mit Inkrafttreten des sog. Restrukturierungsgesetzes ist eine weitere deutliche Haftungsverschärfung für Vorstände und Aufsichtsräte eingetreten. Die relevanten Fakten zu diesem Gesetz können wie folgt zusammengefaßt werden:
1. Verlängerung der Verjährungsfrist von fünf auf 10 Jahre.
2. Geltung für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen sowie für Geschäftsleiter und
Aufsichts- und Verwaltungsorgane von Kreditinstituten.
3. Geltung auch für vor dem 15.12.2010 entstandene und bis dahin noch nicht verjährte Ansprüche.
Die relevanten Passagen des Gesetzestextes haben wir für Sie hier auszugsweise noch einmal zusammengefaßt.
Bereits seit dem 15.12.2010 bieten wir für die betroffenen Vorstände und Aufsichtsräte eine Zukaufoption zur Verlängerung der Nachmeldefrist auf 10 Jahre bei D&O-Versicherungen sowie bei D&O-Selbstbehaltversicherungen an.
Bitte wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie für Ihre Kunden entsprechenden Versicherungsbedarf haben.