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Neue VH-Kapazität für Anwälte: DUAL-Tochter erweitert Portfolio
 

Köln/ Hamburg. Die DUAL-Tochter HVR hat ihr Portfolio erweitert. Ab sofort nimmt der Mehrfach-Versicherungsvertreter die Tätigkeit als Assekuradeur im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte auf. Versicherungspartner und Kapazitätsgeber sind die Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland und die VHV Allgemeine Versicherung AG.

Unterläuft einem Rechtsanwalt ein Fehler, der zu einem finanziellen Nachteil seines Mandanten führt, kann der Anwalt dafür haftbar gemacht werden. Derartige Forderungen von Mandanten gegen ihren Anwalt sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Dazu kommt: Eine Haftpflichtversicherung für Anwälte ist gesetzlich vorgeschrieben.

Als Spezialist für Vermögensschaden-Haftplicht-Lösungen für intellektuelle Dienstleistungen, hat die HVR ihr Produktportfolio um eine weitere Berufshaftpflicht-Versicherung ergänzt: Ab sofort bietet der Hamburger Assekuradeur diese auch für Anwälte und Anwaltsnotare an. Auch hier übernimmt die DUAL-Tochter, ausgestattet mit weitreichenden Vollmachten sowohl die Funktion der Underwriting-Stelle, als auch die Schadenbearbeitung.

Für die Zusammenarbeit mit renommierten Risikoträgern, in deren Namen der komplette Versicherungsbetrieb abgewickelt wird, ist auch die DUAL Deutschland bekannt. Zwar ist man schwerpunktmäßig als Assekuradeur für Financial Lines-Sparten wie D&O-Produkte, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Finanzdienstleistungsunternehmen, Cyber-Versicherungen und Vertrauensschadenversicherungen tätig.

Dennoch profitiere auch die DUAL Deutschland von der neuen Versicherungslösung ihrer Tochter HVR, sagt Olaf Jonda, Geschäftsführer der DUAL Deutschland GmbH. „Mit dem Ausbau der Produktpalette unserer Unternehmensgruppe, können wir eine weitere Versicherungs-Lösung für eine konkrete Berufsgruppe anbieten. Somit stärkt die neue VH-Kapazität der HVR auch unsere Position am Markt.“

Versicherungsschutz durch solide Kapazitäten

Wie im Hause DUAL/ HVR üblich, setze man auch bei der Anwaltshaftpflicht nicht nur auf maßgeschneiderten und aktuellen Versicherungsschutz, so Dr. Jochen Schuster, Geschäftsführer der HVR. Ebenso wichtig seien solide Versicherungspartner als Kapazitätsgeber: „Wir freuen uns sehr, dass wir renommierte und finanzstarke Versicherungsgesellschaften wie die Zurich und die VHV für eine Zusammenarbeit gewinnen konnten.“

Die neue Berufshaftpflicht-Lösung für Anwälte sichert Kanzleien ab drei Partnern bis zu einer Versicherungssumme von 30 Millionen Euro ab. Neben Anwälten können auch Anwaltsnotare versichert werden. Die HVR bietet sowohl durchlaufende Grunddeckungen als auch Excedentenlösungen oder die Absicherung einzelner Mandate.  

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