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Zur Reform des Insolvenzrechts ab 01.01.2021

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) auf den Tisch gelegt. Damit soll ein präventiver Restrukturierungsrahmen außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens geschaffen werden, der bereits an eine drohende Zahlungsunfähigkeit anknüpft. Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten, so dass seine Regelungen nahtlos an die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz anschließen.  

Zentrale und neue Figur der Restrukturierung nach dem StaRUG ist der Restrukturierungsbeauftragte. Er wird entweder aufgrund Risikokonstellationen durch das Restrukturierungsgericht, auf Antrag der Schuldnerin oder eines qualifizierten Gläubigerquorums bestellt. Zum Restrukturierungsbeauftragten ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und der Schuldnerin unabhängige natürliche Person zu bestellen. Besonders geeignet sind laut Entwurf in Restrukturierungs- und Insolvenzsachen erfahrene Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.  

Aufgabe des Restrukturierungsbeauftragten ist im Kern die Begleitung und Überwachung der Restrukturierungsverhandlungen, wobei er insbesondere darauf zu achten hat, dass die Interessen der Gesamtheit der Gläubiger gewahrt werden. In bestimmten Fällen sieht das StaRUG auch weitergehende Aufgaben für den Restrukturierungsbeauftragten vor, die letztlich bis zum Aufgabenkreis eines Sachwalters im Rahmen einer Eigenverwaltung gehen können.  

Diese bevorstehenden Veränderungen haben natürlich Konsequenzen für den VH-Versicherungsschutz der handelnden Experten. Die HVR GmbH, die mit ihren Partnern Zurich und VHV bereits ein attraktives Angebot für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und Steuerberatern sowie Deckungen für Insolvenzrisiken (wie z.B. Insolvenzverwalter, Sachwalter, Gläubigerausschüsse) bietet, wird ihre Angebotspalette zur Einführung des StaRUG entsprechend erweitern.

Wir wollen unseren Kunden gleich zu Beginn der neuen Regelung optimalen Versicherungsschutz zur Verfügung stellen und halten in diesem Segment €30 Millionen Versicherungssummen-Kapazität vor. Wir unterbreiten für Ihre Kunden auch heute schon eine Offerte. Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Autor: HVR GmbH