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Verlässlicher Schutz in bewegten Zeiten


2021: Pandemie oder panta rhei ...oder beides?!
Im Insolvenzrecht ist mit Beginn des neuen Jahres die Aussetzung der Antragspflicht für die Insolvenzanmeldung eigentlich ausgelaufen. Allerdings gab und gibt es Ausnahmen. Erst im Dezember wurde entschieden, die Antragspflicht für überschuldete und zahlungsunfähige Unternehmen bis Ende Januar auszusetzen. Am 21.01.2021 wurde angekündigt, diese Frist wiederum bis Ende April zu verlängern. Voraussetzung dafür: Die Betriebe haben Corona-Hilfen beantragt und hierbei auch eine Aussicht auf Zahlung, deren Umfang für die Beseitigung der Insolvenzreife ausreicht. Insgesamt ist also sehr viel Bewegung in den Regelungen festzustellen, was es nicht nur für die betroffenen Unternehmen, sondern auch für die Rechtsberater und damit für Sie als deren Versicherungsexperten nicht leichter macht.    

Und: Viele Probleme bei der Bewilligung der Hilfen haben dazu geführt, dass die dringend benötigten Gelder noch nicht oder mit deutlichem Zeitverzug ausgezahlt wurden und die ohnehin angeschlagenen Unternehmen noch mehr in die Bredouille geraten. Verschärfend kommt hinzu, dass nicht absehbar ist, wie lange der Lockdown anhält und in welcher Schärfe er weiter erfolgen wird. 

Nachträgliche Veränderungen der Bezugsregularien und Fristen sorgen bei den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen zu einem erhöhten Aufwand. Sie als deren Versicherungs-Berater sollten deshalb in jedem Fall prüfen, inwiefern der Versicherungsschutz Ihrer Kunden aktuell und ausreichend ist.      

Schließlich: Zum 01. Januar 2021 ist außerdem das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) in Kraft getreten. Eine zentrale Rolle kommt dem Restrukturierungsbeauftragten zu. Auch für diese neue Aufgabe haben wir bereits den passenden Versicherungsschutz entwickelt.   

Wenn Sie bei aller Veränderung verlässliche Unterstützung gebrauchen können – freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Autor: HVR GmbH